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Mindeststandards für Personalschlüssel in der Krankenpflege verringern Qualitätsmängel

28.02.2017

In einer von der Hans Böckler Stiftung geförderten Studie haben Prof. Dr. Michael Simon und Sandra Mehmecke von der Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover aufgezeigt, wie gesetzlich festgelegte Mindestpersonalschlüssel Arbeitsüberlastung und Qualitätsmängel lindern können. Grundlage der Studie ist eine weltweite Analyse der rechtlichen Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung. Aus den Ergebnissen der Untersuchung wird ersichtlich, dass die Relation zwischen Pflegenden und Patienten nicht nur ein wichtiger Gradmesser für die Arbeitsbedingungen ist, sondern auch die Qualität der Pflege und damit die Patientengesundheit beeinflusst. Beispielhaft haben das auch empirische Studien zu Infektionen, Thrombosen und Todesfällen durch zu spät erkannte Komplikationen gezeigt. Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland schlecht ab: Während beispielsweise in den Niederlanden, der Schweiz oder Schweden 7-8 Patienten auf eine Pflegekraft kommen, sind es in Deutschland 13. Lediglich für Intensivstationen für Neugeborene existiert ein Personalschlüssel. Dessen Verbindlichkeit wurde jedoch schon vor Inkrafttreten durch weitgehende Übergangsregelungen faktisch wieder aufgehoben.

Quelle und Download: www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_027_2017.pdf

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