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13.03.2017
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest hat eine Transparenzinitiative zu pflegerischen Betreuungsquoten in psychiatrischen Kliniken gefordert. Eine Gesetzesinitiative zur Änderung des "Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)" des Niedersächsischen Landtages wurde grundsätzlich begrüßt, aber die fehlende Beschreibung der pflegerischen Rolle in der psychiatrischen Unterbringung bemängelt. Bei einer öffentlichen Anhörung wurde die Notwendigkeit gesetzlicher Mindestpersonalvorgaben betont. Die pflegerische Betreuungsintensität stehe nachweislich in einem Zusammenhang mit der Patientensicherheit. „Wir können uns aber nicht erlauben auf das vom Gesetzgeber in Aussicht gestellte Jahr 2020 zu warten, bis es zu Mindestpersonalvorgaben in der psychiatrischen Versorgung kommt“, erklärte der Vorsitzende des DBfK Nordwest Martin Dichter. Die einfach zu erhebende Quote Pflegepersonal/Patient sei für Außenstehende transparent zu machen.
Quelle: DBfK